Recherchen & Pressenfragen | Der Kinderschutzaktivist



Presseanfragen & 
Recherchen

Als unabhängiger Kinderschutzfachberater und Fachjournalist für Kinderschutz setze ich mich bundesweit für Transparenz in der Kinder- und Jugendhilfe und allen anderen den Kinderschutz betreffenden Themen ein. 

Auf dieser Seite dokumentiere ich meine offiziellen Presseanfragen an Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe. 

Journalistische Sorgfalt und faktenbasierte Aufklärung stehen hierbei an erster Stelle.

 

 

SCHWEIGEN STATT KINDERSCHUTZ?

Meine Recherche zum CSD Berlin, zum Fall ImmoScout24 und zu unbeantworteten Fragen an die Verantwortlichen.

Kinderschutz auf dem CSD Berlin? - Fehlanzeige!

Eine Dokumentation über den Fall ImmoScout24, offene Fragen und das Schweigen der Verantwortlichen.

Einleitung / Vorwort

Innerhalb weniger Tage entwickelte sich aus einer einzelnen Presseanfrage eine bundesweit geführte Debatte über den Stellenwert des Kinder- und Jugendschutzes auf dem Berliner Christopher Street Day. 

Auslöser war ein Video vom Motivwagen des Unternehmens ImmoScout24. Nach meiner Veröffentlichung erreichte die Berichterstattung innerhalb weniger Stunden plattformübergreifend nahezu eine Millionen Menschen. ImmoScout24 veröffentlichte daraufhin erstmals eine öffentliche Stellungnahme. Sowohl ImmoScout24 als auch der Berliner CSD e.V. beantworteten meine fachlichen Fragen zum Kinder- und Jugendschutz bis zum Ablauf der gesetzten Frist nicht. 

Diese Dokumentation fasst den gesamten Ablauf zusammen und stellt sämtliche relevamten Dokumente chronologisch zur Verfügung. 

 

Der Ausgangspunkt 

Anfang der Woche wurde mir Videomaterial vom Motivwagen des Unternehmens ImmoScout24 auf dem Berliner CSD 2026 zugesandt. 

Nach Sichtung des Materials fiel mir insbesondere eine Szene auf, in der sich ein leitender Mitarbeiter des Unternehmens - öffentlich als "Head of Sales Homeseller Leads" bezeichnet - unmittelbar neben einem Kind im (gescätzten) Vorschulalter befand. Das Kind trug zwa einen Gehörschutz, befand sich jedoch mitten auf dem Motivwagen in vorderster Reihe. 

Der Mitarbeiter hielt einen Fächer mit der Aufschrift "ANAL?" in der Hand. Außerdem ist auf dem Video zu sehen, wie er sich seitlich bewegt und seine Hose so weit nach unten zieht, dass seine Boxershorts sichtbar werden. 

Unabhängig davon, wie man diese Szene im Einzelnen bewertet, stellte sich für mich als unabhängiger Kinderschutzfachberater eine grundsätzliche Frage:

Sollten sich überhaupt Kinder auf Motivwagen befinden, wenn dort Inhalte oder Inszenierungen stattfinden, die sich erkennbar an Erwachsene richten? 

Journalistische Sorgfalt vor Veröffentlichung

Bevor ich über den Vorfall öffentlich berichtete, wandte ich mich zunächst mit einer offiziellen Presseanfrage an ImmoScout24.

Ziel war es, dem Unternehmen Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt einzuordnen und zu den aus meiner Sicht offenen Fragen Stellung zu beziehen.

Zum Schutz der Persönlichkeitsrechte wurden sämtliche Gesichter sowie das betroffene Kind vor einer späteren Veröffentlichung vollständig unkenntlich gemacht. Auf die Veröffentlichung des Klarnamens des Mitarbeiters verzichtete ich ebenfalls bewusst.

Hier könnt ihr meine Presseanfrage im Wortlaut nachlesen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

​im Rahmen einer geplanten journalistischen Berichterstattung liegt mir ein Videoausschnitt vor, der offenbar einen offiziellen Wagen von ImmoScout24 auf einer CSD-Veranstaltung zeigt (siehe Anhang).

​Auf dem Videomaterial ist eine Person auf dem Wagen zu sehen, die ein auffälliges Accessoire (augenscheinlich ein Fächer) mit der Aufschrift „ANAL?“ nutzt und sich im weiteren Verlauf auf dem Wagen bewegt und andeutet die Hose runterzuziehen, während sich unmittelbar daneben auch Kinder (bzw. mindestens ein Kind) auf dem Fahrzeug befinden/befindet.

​Hierzu möchte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen bitten:

​Handelt es sich bei dem im Video gezeigten Wagen um eine offizielle Teilnahme bzw. ein gesponsertes Fahrzeug von ImmoScout24?

​Wie bewertet ImmoScout24 das im Video dokumentierte Auftreten und die Ausgestaltung des Beitrags auf dem Wagen?

​Handelt es sich bei der abgebildeten Person um ein Mitglied der Geschäftsführung, eine Führungskraft oder einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens?

​Ich bitte um eine kurze Rückmeldung sowie Ihre Stellungnahme bis übermorgen, den 29.07.2026 um 12:00 Uhr.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

 

Keine Antwort – Veröffentlichung der Recherche

Nachdem die gesetzte Frist verstrichen war und keine Rückmeldung einging, veröffentlichte ich den Beitrag auf meinen Social-Media-Kanälen.

Der Fokus lag dabei ausdrücklich nicht auf einzelnen Personen, sondern auf der grundsätzlichen Frage des Kinder- und Jugendschutzes.

Innerhalb weniger Stunden entwickelte sich daraus eine bundesweite Debatte.

Der Beitrag erreichte plattformübergreifend nahezu eine Million Aufrufe - davon alleine auf Instagram über 750.000 Aufrufe.

Das Statement von ImmoScout24

Wenige Stunden nach Beginn der öffentlichen Diskussion veröffentlichte ImmoScout24 erstmals eine Stellungnahme.

Darin distanziert sich das Unternehmen vom Verhalten eines Mitarbeiters und kündigt eine interne Aufarbeitung an.

Nach meiner Bewertung bleiben jedoch wesentliche Fragen offen.

Die Stellungnahme lässt offen,

  • welches konkrete Verhalten gemeint ist,
  • auf welche Situation sich die Distanzierung bezieht,
  • wie das Unternehmen die Anwesenheit eines minderjährigen Kindes auf dem Motivwagen bewertet,
  • welche Konsequenzen künftig für den Kinder- und Jugendschutz gezogen werden.

Gerade der letztgenannte Punkt steht im Mittelpunkt meiner Recherche.

Das Statement von ImmoScout24 - zu finden auf LinkedIn.

Die Verantwortung des Veranstalters

Da sich meine Fragen nicht allein auf das Unternehmen, sondern auch auf die Organisation der Veranstaltung bezogen, wandte ich mich anschließend mit einer offiziellen Presseanfrage an den Berliner CSD e.V.

Im Mittelpunkt standen unter anderem folgende Fragen:

  • Gibt es Altersgrenzen für Mitfahrende auf Motivwagen?
  • Welche Schutzkonzepte gelten bei Inhalten für Erwachsene?
  • Wer kontrolliert deren Einhaltung?
  • Wie bewertet der Veranstalter die Mitnahme von Kleinkindern auf Motivwagen grundsätzlich?

Meine Presseanfrage an den Veranstalter CSD Berlin e.V. könnt ihr nachfolgend im Wortlaut nachlesen: 

Sehr geehrte Damen und Herren des Vorstands, sehr geehrtes Organisationsteam des Berliner CSD,

​als unabhängiger Kinderschutzaktivist und Fachjournalist für Kinderschutz wende ich mich mit einer sachlichen Nachfrage bezüglich der Sicherheits- und Jugendschutzrichtlinien Ihrer Großveranstaltung an Sie.

​Im Rahmen der diesjährigen Demonstration auf dem Motivwagen des Unternehmens ImmoScout24 ist die Anwesenheit eines Kleinkindes in unmittelbarer Nähe von Darstellungen und Interaktionen für Erwachsene in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit geraten. Ein dazu veröffentlichter Beitrag auf meinen Kanälen hat innerhalb kurzer Zeit über eine halbe Million Menschen erreicht und eine intensive Debatte über die Rolle von Kinderschutz auf CSD-Trucks ausgelöst.

Mir ist bewusst, dass die Sicherheitslage rund um Großveranstaltungen aktuell vor großen Herausforderungen steht und Sie nach dem Terroranschlag noch inmitten der Bewältigung dieses Schocks sind. Dennoch bleibt die Wahrung von Kinder- und Jugendschutzstandards ein zentraler Baustein bei der Ausrichtung von Großevents im öffentlichen Raum.

​Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

​Auflagen & Richtlinien: 

Gibt es vom Berliner CSD e.V. spezifische Vorgaben oder Altersbegrenzungen für Mitfahrende auf den Motivwagen der teilnehmenden Unternehmen und Organisationen?

​Schutzkonzepte: 

Wie wird sichergestellt, dass bei Wagen mit Inhalten, die sich primär an Erwachsene richten, der Kinder- und Jugendschutz gewahrt bleibt?

​Verantwortlichkeit: 

Liegt die Durchsetzung des Kinder- und Jugendschutzes auf den einzelnen Trucks ausschließlich bei den jeweiligen Wagenbetreibern, oder gibt es seitens des Veranstalters Kontrollen vor oder während der Parade?

​Einordnung: 

Wie bewertet der Berliner CSD e.V. die Präsenz von Kleinkindern auf Motivwagen im Kontext von Großveranstaltungen dieser Art grundsätzlich?

​Für eine schriftliche Rückmeldung bis zum Freitag, 31. Juli 2026, 12:00 Uhr wäre ich Ihnen dankbar.

​Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Arbeit bei der Organisation der Demonstration.

 

Frist verstrichen – keine Antwort

Die von mir gesetzte Frist endete am 31. Juli 2026 um 12:00 Uhr.

Bis zum Ablauf der Frist erhielt ich keine inhaltliche Antwort auf meine Fragen.

Damit blieben die zentralen Fragen zum Kinder- und Jugendschutz aus meiner Sicht unbeantwortet.

 

Die Vorgeschichte beginnt nicht erst 2026

Der aktuelle Fall ist für mich kein Einzelfall.

Bereits im Juli 2022 hatte ich mich als damaliger 1. Vorsitzender des Kinderseelenschützer e.V. mit einer umfangreichen Dokumentation an den Berliner CSD e.V. gewandt.

Damals wurden aus meiner Sicht problematische Situationen dokumentiert und konkrete Schutzmaßnahmen angeregt.

Einordnung 

Aus meiner Sicht zeigt sich hier ein grundsätzliches Muster.

Der Veranstalter beantwortet selbst grundlegende Fachfragen zum Kinder- und Jugendschutz nicht.

Ein beteiligtes Unternehmen distanziert sich zwar allgemein vom Verhalten eines Mitarbeiters, vermeidet aber eine klare öffentliche Einordnung der eigentlichen Kinderschutzfrage.

So stelle ich mir verantwortungsvollen Kinderschutz nicht vor.

Meine Haltung ist eindeutig.

Aus meiner Sicht wird der Kinderschutz hier eklatant verfehlt.

Solange auf CSD-Veranstaltungen oder Teilen davon Fetischdarstellungen, Nacktheit oder sexualisierte Inszenierungen stattfinden, die aus meiner Sicht vom Veranstalter zumindest bewusst in Kauf genommen oder toleriert werden, haben Kinder dort nichts zu suchen.

Jeder soll leben, wie er will, und lieben, wen er will. Aber lasst die Kinder aus diesen Kontexten heraus.

Das ist für mich keine Frage der sexuellen Orientierung.

Es ist ausschließlich eine Frage des Kinder- und Jugendschutzes.

 Kinderschutz darf nicht zur Nebensache werden.

Seit Jahren beobachte ich, dass berechtigte Kritik am Kinderschutz häufig vorschnell als „queerfeindlich“ abgetan wird. Dadurch wird eine sachliche Debatte aus meiner Sicht im Keim erstickt.

Wer sich einfachen Fachfragen zum Schutz von Kindern entzieht oder die zentrale Kinderschutzfrage in öffentlichen Stellungnahmen unbeantwortet lässt, vermittelt zumindest den Eindruck, dass dem Schutz von Kindern keine ausreichende Priorität eingeräumt wird.

 

Ausblick

Diese Dokumentation wird fortlaufend ergänzt.

Sollten ImmoScout24, der Berliner CSD e.V. oder weitere Beteiligte nachträglich Stellung nehmen, werden ihre Antworten vollständig dokumentiert und in diesen Beitrag aufgenommen.

Ebenso werde ich die angekündigte Berichterstattung der Berliner Zeitung nach ihrer Veröffentlichung verlinken und in den zeitlichen Ablauf einordnen.

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Stadt Freiburg bestätigt Genehmigung umstrittener Dragqueen-Sticker in Kinderbibliothek – zentrale Fragen bleiben unbeantwortet 

Redaktioneller Recherchebericht vom 05.06.2026

Stadt Freiburg bestätigt Genehmigung umstrittener Dragqueen-Sticker in Kinderbibliothek – zentrale Fragen bleiben unbeantwortet

Freiburg im Breisgau / Herne – Die Stadt Freiburg hat auf eine journalistische Anfrage der Redaktion "Der Kinderschutzaktivist" erstmals offiziell bestätigt, dass die im Umfeld einer Kinderveranstaltung in der Stadtbibliothek ausgelegten Sticker der Drag-Künstlerin Dita Whip nicht ohne Wissen der Verantwortlichen dort platziert wurden. Nach Angaben der Stadt erfolgte die Auslage vielmehr in Abstimmung mit dem Veranstaltungsmanagement der Einrichtung.

Die Stellungnahme beantwortet damit eine zentrale Frage der Recherche. Gleichzeitig bleiben jedoch wesentliche Fragen zu den Auswahlkriterien, den pädagogischen Leitlinien und den konkreten Verantwortlichkeiten innerhalb der Einrichtung unbeantwortet.

Ausweichen statt Transparenz?

Bereits der Umgang der Stadt mit der Anfrage wirft Fragen auf. Obwohl die journalistische Legitimation durch einen Presseausweis nachgewiesen wurde, äußerte die Stadtverwaltung zunächst Zweifel daran, ob die Tätigkeit des Anfragenden den Anforderungen des Landespressegesetzes entspreche.

In ihrer Stellungnahme erklärte die Stadt, es bleibe ungeklärt, ob die Voraussetzungen für einen presserechtlichen Auskunftsanspruch vorlägen. Die Fragen wurden schließlich dennoch beantwortet – allerdings nicht im Rahmen einer ausdrücklichen Anerkennung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs, sondern nach Angaben der Stadt als Bürgeranfrage.

Dieser Umgang mit einer journalistischen Recherche dürfte Diskussionen über das Transparenzverständnis öffentlicher Stellen auslösen.

Die zentrale Bestätigung

Im Mittelpunkt der Recherche stand die Frage, wie Werbematerialien einer Drag-Künstlerin in den Bereich der Kinder- und Jugendbibliothek gelangen konnten.

Hierzu erklärte die Stadt Freiburg schriftlich:

«„Wie bei Veranstaltungen mit externen Mitwirkenden (z.B. Autoren, Künstlern, Journalisten) üblich, hat die für diesen Tag engagierte Künstlerin Dita Whip, in Abstimmung mit unserem Veranstaltungsmanagement, eigene Give-Away-Artikel (Sticker) zur Auslage bereitgelegt.“»

Damit bestätigt die Stadtverwaltung ausdrücklich, dass die Auslage der Sticker nicht eigenmächtig oder ohne Kenntnis der Bibliothek erfolgte. Vielmehr waren die Materialien nach Angaben der Stadt mit dem Veranstaltungsmanagement abgestimmt.

Veranstaltung für Kinder

Nach Angaben der Stadtbibliothek standen die Materialien im Zusammenhang mit einem „Bilderbuchkino“ zum „Zero Discrimination Day“. Die Veranstaltung richtete sich an Kinder und Familien.

Zusätzlich lag eine thematische Auswahlliste mit Kinder- und Jugendmedien zum Themenfeld Toleranz und Vielfalt aus.

Die Frage, welche konkreten Inhalte auf dieser Liste enthalten waren, welche Altersgruppen angesprochen werden sollten und nach welchen Kriterien die Zusammenstellung erfolgte, beantwortete die Stadt jedoch nicht näher.

Stadt verweist auf „Unbedenklichkeit“

In ihrer Stellungnahme betont die Stadt Freiburg, dass die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendbibliothek für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert seien. Zudem werde regelmäßig kontrolliert, welche Materialien öffentlich ausgelegt werden.

Nach Auffassung der Stadt seien die betreffenden Materialien mit den Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes vereinbar und als unbedenklich einzustufen.

Genau an dieser Stelle setzt jedoch die Kritik an.

Denn die eigentliche Kontroverse dreht sich nicht um die Frage, ob Werte wie Toleranz oder gegenseitiger Respekt vermittelt werden sollen. Die Diskussion entzündet sich vielmehr an der Frage, welche gesellschaftlichen und identitätspolitischen Inhalte im Umfeld von Angeboten für Kinder beworben oder sichtbar gemacht werden sollten und nach welchen Maßstäben öffentliche Einrichtungen solche Entscheidungen treffen.

Zentrale Fragen bleiben offen

Besonders bemerkenswert ist, dass die Stadt zwar die Genehmigung der Materialien bestätigt, mehrere zentrale Nachfragen jedoch nicht konkret beantwortet.

Unter anderem blieb offen:

- Nach welchen pädagogischen Leitlinien erfolgte die Auswahl der Materialien?

- Welche konkreten Kriterien wurden bei der Bewertung der Altersgerechtigkeit angewandt?

- Wer trug die fachliche oder pädagogische Verantwortung für die Entscheidung?

- Wer genehmigte die Auslage der Materialien letztlich?

- Welche konkreten jugendschutzrechtlichen Erwägungen lagen der Einstufung als „unbedenklich“ zugrunde?

- Gab es eine gesonderte Bewertung der ausgelegten Sticker im Hinblick auf die angesprochene Altersgruppe?

Die Stadt verwies hierzu lediglich allgemein auf interne Kontrollen und sensibilisierte Mitarbeitende, ohne die zugrunde liegenden Maßstäbe näher zu erläutern.

Damit erfährt die Öffentlichkeit zwar, dass die Entscheidung getroffen wurde – nicht jedoch, warum sie getroffen wurde und auf welcher fachlichen Grundlage sie beruhte.

Dokumentation der eingereichten Fragen

Die Redaktion dokumentiert die wesentlichen Fragen, die Gegenstand der Anfrage waren:

1. In welchem zeitlichen und thematischen Rahmen wurden die Auswahlliste und die Sticker ausgelegt?

2. An welche Altersgruppen richteten sich die Materialien konkret?

3. Wurden die Sticker durch die Stadtbibliothek genehmigt oder von Dritten ohne Zustimmung ausgelegt?

4. Nach welchen pädagogischen Leitlinien erfolgt die Auswahl solcher Materialien?

5. Wie wird die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Anforderungen gewährleistet?

6. Wer trägt die fachliche und pädagogische Verantwortung für die konkrete Auslage?

Während Frage 3 durch die Stellungnahme beantwortet wurde, blieben die übrigen Fragen nach Auffassung der Redaktion ganz oder teilweise offen.

Fazit

Die Antwort der Stadt Freiburg liefert erstmals eine offizielle Bestätigung darüber, dass die Auslage der umstrittenen Sticker mit dem Veranstaltungsmanagement abgestimmt war. Damit steht fest, dass die Materialien nicht ohne Wissen der Verantwortlichen in den Bereich der Kinder- und Jugendbibliothek gelangten.

Gleichzeitig wirft die Stellungnahme neue Fragen auf. Denn während die Genehmigung der Materialien bestätigt wird, bleiben die konkreten Entscheidungsgrundlagen, Auswahlkriterien und Verantwortlichkeiten weitgehend im Dunkeln.

Die öffentliche Debatte dürfte sich daher künftig weniger um die Frage drehen, ob die Materialien genehmigt wurden, sondern vielmehr darum, nach welchen Maßstäben eine solche Entscheidung in einer öffentlichen Bildungs- und Kultureinrichtung getroffen wurde.

Die Redaktion von "Der Kinderschutzaktivist" wird die weiteren Entwicklungen und die öffentliche Diskussion zu diesem Themenkomplex weiterhin journalistisch begleiten.

RECHERCHE: Informationsauslage der Stadtbibliothek Freiburg 

Gegenstand: Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationsmaterialien, Broschüren und Stickern im Publikumsverkehr auf Altersgerechtigkeit und Kriterien des Jugendschutzes

Adressat: Stadtbibliothek Freiburg 

Status: Laufende Frist (gesendet am 27.05.2026 / Frist zur Beantwortung: 02.06.2026, 12:00 Uhr - Nachfrist bis 05.06.2026 12:00 Uhr) 

 

Offizielle Presseanfrage im Wortlaut: 

 

Betreff: Presseanfrage zur Auswahlliste "Kinder- und Jugendmedien - Thema: Toleranz" und begleitenden Informationsmaterialien 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sehr geehrtes Presseteam der Stadtbibliothek Freiburg,

​mein Name ist Dennis Engelmann, ich bin Fachjournalist für Kinderschutz und wende mich heute mit einer Presseanfrage bezüglich des Medienangebots und der Informationsmaterialien in Ihren Räumlichkeiten an Sie.

​Mir liegen Bildmaterialien aus Ihren Auslagen vor (siehe Foto 1000399451.jpg im Anhang), welche das Deckblatt einer Broschüre mit dem Titel „Auswahlliste Kinder- und Jugendmedien – Thema: Toleranz“ mit dem Logo der Stadtbibliothek Freiburg zeigen. Unmittelbar daneben befinden sich im Publikumsverkehr frei zugänglich verschiedene Aufkleber und Sticker, unter anderem mit Motiven der Drag-Künstlerin „Dita Whip“ sowie Schriftzügen wie „Make Love and Fight Fascism“ und „Community – United We Stand! Divided We Fall!“.

​Aus Gründen des Kinderschutzes sowie zwecks einer ausgewogenen und korrekten Berichterstattung bitte ich Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

​1. Kontext der Auslage: In welchem genauen zeitlichen und thematischen Rahmen (z. B. eine bestimmte Aktionswoche, ein dauerhaftes Informationsangebot) wurde bzw. wird die genannte Auswahlliste samt den dazugehörigen Stickern für die Öffentlichkeit bereitgestellt?

​2. Zielgruppe und Altersfreigabe: An welche Altersgruppe richtet sich die im Dokument erwähnte Auswahl an Kinder- und Jugendmedien konkret? Gibt es für die daneben platzierten Sticker eine Altersempfehlung oder eine räumliche Trennung zum Kleinkindbereich?

​3. Herkunft der Materialien: Wurden die begleitenden Werbesticker (u. a. von ditawhip.com) von der Stadtbibliothek Freiburg selbst offiziell beschafft und aktiv ausgelegt, oder handelt es sich um Fremdmaterialien, die von Dritten ohne Genehmigung dort platziert wurden?

​4. Auswahlkriterien: Nach welchen Kriterien und pädagogischen Leitlinien erfolgt die Auswahl von Begleit- und Informationsmaterialien im Bereich der Kinder- und Jugendliteratur an Ihrem Standort, insbesondere im Hinblick auf die Darstellung erwachsener Kunstformen (wie Drag) im Kontext von Kindermedien?

​5. Jugendschutz und gesetzliche Vorgaben: Wie stellt die Stadtbibliothek Freiburg sicher, dass bei der frei zugänglichen Auslage von politischen und erwachsenenbezogenen Werbematerialien im Publikumsverkehr die gesetzlichen Kriterien des Jugendschutzes und des Schutzes von Minderjährigen im öffentlichen Raum gewahrt bleiben?

​6. Aufsicht und Verantwortung: Welche internen Kontrollmechanismen greifen in Ihrer Einrichtung, um zu überprüfen, ob ausliegende Informationsmaterialien für Kinder- und Jugendliche altersgerecht sind, und wer trägt die redaktionelle bzw. pädagogische Verantwortung für diese spezifische Auslage?

​Da ich für meinen Beitrag an Redaktionsfristen gebunden bin, bitte ich Sie um eine Beantwortung der Fragen bis zum 02.06.2026, um 12:00 Uhr.

​Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Unterstützung und die Beantwortung der Fragen.

 

Hinweis zur Transparenz: Die Antwort der Stadtbibibliothek Freiburg sowie die weiteren Entwicklungen in dieser Recherche werden nach Ablauf der Frist unmittelbar an dieser Stelle dokumentiert.

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