Recherche: Dragqueen-Lesung in Freiburg & Kinderschutz | Aufklärung

Stadt Freiburg bestätigt Genehmigung umstrittener Dragqueen-Sticker in Kinderbibliothek – zentrale Fragen bleiben unbeantwortet

Stadt Freiburg bestätigt Genehmigung umstrittener Dragqueen-Sticker in Kinderbibliothek – zentrale Fragen bleiben unbeantwortet

Redaktioneller Recherchebericht vom 05.06.2026

Freiburg im Breisgau / Herne – Die Stadt Freiburg hat auf eine journalistische Anfrage der Redaktion "Der Kinderschutzaktivist" erstmals offiziell bestätigt, dass die im Umfeld einer Kinderveranstaltung in der Stadtbibliothek ausgelegten Sticker der Drag-Künstlerin Dita Whip nicht ohne Wissen der Verantwortlichen dort platziert wurden. Nach Angaben der Stadt erfolgte die Auslage vielmehr in Abstimmung mit dem Veranstaltungsmanagement der Einrichtung.

Die Stellungnahme beantwortet damit eine zentrale Frage der Recherche. Gleichzeitig bleiben jedoch wesentliche Fragen zu den Auswahlkriterien, den pädagogischen Leitlinien und den konkreten Verantwortlichkeiten innerhalb der Einrichtung unbeantwortet.

Ausweichen statt Transparenz?

Bereits der Umgang der Stadt mit der Anfrage wirft Fragen auf. Obwohl die journalistische Legitimation durch einen Presseausweis nachgewiesen wurde, äußerte die Stadtverwaltung zunächst Zweifel daran, ob die Tätigkeit des Anfragenden den Anforderungen des Landespressegesetzes entspreche.

In ihrer Stellungnahme erklärte die Stadt, es bleibe ungeklärt, ob die Voraussetzungen für einen presserechtlichen Auskunftsanspruch vorlägen. Die Fragen wurden schließlich dennoch beantwortet – allerdings nicht im Rahmen einer ausdrücklichen Anerkennung eines presserechtlichen Auskunftsanspruchs, sondern nach Angaben der Stadt als Bürgeranfrage.

Dieser Umgang mit einer journalistischen Recherche dürfte Diskussionen über das Transparenzverständnis öffentlicher Stellen auslösen.

Die zentrale Bestätigung

Im Mittelpunkt der Recherche stand die Frage, wie Werbematerialien einer Drag-Künstlerin in den Bereich der Kinder- und Jugendbibliothek gelangen konnten.

Hierzu erklärte die Stadt Freiburg schriftlich:

«„Wie bei Veranstaltungen mit externen Mitwirkenden (z.B. Autoren, Künstlern, Journalisten) üblich, hat die für diesen Tag engagierte Künstlerin Dita Whip, in Abstimmung mit unserem Veranstaltungsmanagement, eigene Give-Away-Artikel (Sticker) zur Auslage bereitgelegt.“»

Damit bestätigt die Stadtverwaltung ausdrücklich, dass die Auslage der Sticker nicht eigenmächtig oder ohne Kenntnis der Bibliothek erfolgte. Vielmehr waren die Materialien nach Angaben der Stadt mit dem Veranstaltungsmanagement abgestimmt.

Veranstaltung für Kinder

Nach Angaben der Stadtbibliothek standen die Materialien im Zusammenhang mit einem „Bilderbuchkino“ zum „Zero Discrimination Day“. Die Veranstaltung richtete sich an Kinder und Familien.

Zusätzlich lag eine thematische Auswahlliste mit Kinder- und Jugendmedien zum Themenfeld Toleranz und Vielfalt aus.

Die Frage, welche konkreten Inhalte auf dieser Liste enthalten waren, welche Altersgruppen angesprochen werden sollten und nach welchen Kriterien die Zusammenstellung erfolgte, beantwortete die Stadt jedoch nicht näher.

Stadt verweist auf „Unbedenklichkeit“

In ihrer Stellungnahme betont die Stadt Freiburg, dass die Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendbibliothek für Fragen des Kinder- und Jugendschutzes sensibilisiert seien. Zudem werde regelmäßig kontrolliert, welche Materialien öffentlich ausgelegt werden.

Nach Auffassung der Stadt seien die betreffenden Materialien mit den Anforderungen des Kinder- und Jugendschutzes vereinbar und als unbedenklich einzustufen.

Genau an dieser Stelle setzt jedoch die Kritik an.

Denn die eigentliche Kontroverse dreht sich nicht um die Frage, ob Werte wie Toleranz oder gegenseitiger Respekt vermittelt werden sollen. Die Diskussion entzündet sich vielmehr an der Frage, welche gesellschaftlichen und identitätspolitischen Inhalte im Umfeld von Angeboten für Kinder beworben oder sichtbar gemacht werden sollten und nach welchen Maßstäben öffentliche Einrichtungen solche Entscheidungen treffen.

Zentrale Fragen bleiben offen

Besonders bemerkenswert ist, dass die Stadt zwar die Genehmigung der Materialien bestätigt, mehrere zentrale Nachfragen jedoch nicht konkret beantwortet.

Unter anderem blieb offen:

- Nach welchen pädagogischen Leitlinien erfolgte die Auswahl der Materialien?

- Welche konkreten Kriterien wurden bei der Bewertung der Altersgerechtigkeit angewandt?

- Wer trug die fachliche oder pädagogische Verantwortung für die Entscheidung?

- Wer genehmigte die Auslage der Materialien letztlich?

- Welche konkreten jugendschutzrechtlichen Erwägungen lagen der Einstufung als „unbedenklich“ zugrunde?

- Gab es eine gesonderte Bewertung der ausgelegten Sticker im Hinblick auf die angesprochene Altersgruppe?

Die Stadt verwies hierzu lediglich allgemein auf interne Kontrollen und sensibilisierte Mitarbeitende, ohne die zugrunde liegenden Maßstäbe näher zu erläutern.

Damit erfährt die Öffentlichkeit zwar, dass die Entscheidung getroffen wurde – nicht jedoch, warum sie getroffen wurde und auf welcher fachlichen Grundlage sie beruhte.

Dokumentation der eingereichten Fragen

Die Redaktion dokumentiert die wesentlichen Fragen, die Gegenstand der Anfrage waren:

1. In welchem zeitlichen und thematischen Rahmen wurden die Auswahlliste und die Sticker ausgelegt?

2. An welche Altersgruppen richteten sich die Materialien konkret?

3. Wurden die Sticker durch die Stadtbibliothek genehmigt oder von Dritten ohne Zustimmung ausgelegt?

4. Nach welchen pädagogischen Leitlinien erfolgt die Auswahl solcher Materialien?

5. Wie wird die Einhaltung jugendschutzrechtlicher Anforderungen gewährleistet?

6. Wer trägt die fachliche und pädagogische Verantwortung für die konkrete Auslage?

Während Frage 3 durch die Stellungnahme beantwortet wurde, blieben die übrigen Fragen nach Auffassung der Redaktion ganz oder teilweise offen.

Fazit

Die Antwort der Stadt Freiburg liefert erstmals eine offizielle Bestätigung darüber, dass die Auslage der umstrittenen Sticker mit dem Veranstaltungsmanagement abgestimmt war. Damit steht fest, dass die Materialien nicht ohne Wissen der Verantwortlichen in den Bereich der Kinder- und Jugendbibliothek gelangten.

Gleichzeitig wirft die Stellungnahme neue Fragen auf. Denn während die Genehmigung der Materialien bestätigt wird, bleiben die konkreten Entscheidungsgrundlagen, Auswahlkriterien und Verantwortlichkeiten weitgehend im Dunkeln.

Die öffentliche Debatte dürfte sich daher künftig weniger um die Frage drehen, ob die Materialien genehmigt wurden, sondern vielmehr darum, nach welchen Maßstäben eine solche Entscheidung in einer öffentlichen Bildungs- und Kultureinrichtung getroffen wurde.

Die Redaktion von "Der Kinderschutzaktivist" wird die weiteren Entwicklungen und die öffentliche Diskussion zu diesem Themenkomplex weiterhin journalistisch begleiten.

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